Apfelblüte GmbH

Wissenswertes über unsere Kinderkrippe

Lernen Sie Wissenswertes über unsere Kinderbetreuung kennen.

Wissenswerte Informationen

Die Aufnahme der Kinder in der Apfelblüte Kinderkrippe: Vor Eintritt der Kinder in der Apfelblüte Kinderkrippe wird zwischen den Eltern und der Kinderkrippe ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Über die definitive Aufnahme entscheidet die Leitung. Dabei wird primär die Warteliste berücksichtigt.

Die Eingewöhnungszeit: Damit der Eintritt des Kindes bereits von Beginn her optimal gestaltet werden kann, ist eine schrittweise Eingewöhnung in den Alltag der Kinderkrippe von elementarer Bedeutung. Deshalb legen wir grössten Wert darauf, dass sich die Eltern mindestens eine Woche in ihrer Planung für die Eingewöhnung reservieren und während dieser Zeit stets erreichbar sind. Die Eingewöhnungszeit wird vorgängig zwischen der Leitung der Kinderkrippe und den Eltern abgesprochen. Grundsätzlich gestaltet sich der Ablauf so, dass das Kind zunächst in Begleitung der Eltern die Kinderkrippe für eine kurze Zeit besucht. In den folgenden Tagen wird das Kind langsam daran gewöhnt, ohne Eltern in der Kinderkrippe zu bleiben.

Die Öffnungszeiten: Die Apfelblüte Kinderkrippe ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Am Morgen sind die Kinder bis spätestens um 9:00 Uhr in die Kinderkrippe zu bringen. Ab 16:30 Uhr können sie abgeholt werden. Frühere Abholzeiten können mit dem Betreuungspersonal abgesprochen werden. Aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf die Kinder sind die Bring- und Abholzeiten unbedingt einzuhalten. Werden Kinder verspätet abgeholt, werden die entsprechenden Umtriebe verrechnet.

Feiertage: An allen eidgenössischen, kantonalen und städtischen Feiertagen bleibt die Apfelblüte Kinderkrippe geschlossen. Am Gründonnerstag und am Mittwoch vor Auffahrt schliessen wir um 16:00 Uhr. Am Sechseläuten und Knabenschiessen schliessen wir um 12:00 Uhr. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Krippe für 2 Wochen geschlossen. Achtung: Feiertage und geschlossene Tage sind im Betreuungstarif bereits eingerechnet.

Betriebsferien: Wir haben keine Betriebsferien in den Sommermonaten.

Der Tagesablauf: Wir achten auf einen geregelten Tagesablauf mit einem reichen Spielangebot, ausgewogenen Mahlzeiten und dem Kind angepassten Ruhepausen. Die Erzieherinnen integrieren die Ideen und Interessen der Kinder in den Alltag. Sie sind bestrebt, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung pädagogisch zu unterstützen und zu fördern. Wir legen grossen Wert auf das individuelle, freie Spiel und lassen die Kinder die Natur erleben.

 

07:00 – 09:00: Die Kinder treffen ein, Freispiel

07:00 – 08:00: Frühstück

09:00 – 09:30: Gemeinsames Znüni

09:30 – 10:00: Morgenkreis, themenbezogen: Kreisspiele, singen, Kinder erzählen

10:00 – 11:00: Geführte Aktivitäten: Malen, Basteln, Werken, Tanzen, Turnen, Musik usw.

11:00 – 11:30: Geschichten erzählen

11:30 – 12:15: Gemeinsames Mittagessen und anschliessendes Zähneputzen

12:15 – 14:30: Mittagsschlaf / Mittagsruhe

14:30 – 16:00: Aufenthalt im Freien: Spaziergänge, Spielplatz usw.

16:00 – 16:30: Gemeinsames Zvieri

Ab 16.30 Abholzeit und Freispiel bis die letztes Kind abgeholt wird. 

 

Wir haben Waldtage und machen Ausflüge. Die Eltern werden vorher informiert.

Bekleidung: Die Kleidung sollte der Witterung entsprechend angepasst sein. Wir gehen täglich ins Freie. Jedem Kind steht ein eigener Platz zur Verfügung, der zur Ablage notwendiger Kleidung dient (bequeme Hausschuhe oder Finken; Ersatzkleidung wie Hosen, Pullover, Unterwäsche).

 

Die Zahlungsmodalität: Es wird 12-mal pro Jahr eine Monatspauschale berechnet. Diese ist monatlich am 28. mit einem Dauerauftrag zahlbar und auf das Konto der Apfelblüte Kinderkrippe zu überweisen. Die Monatspauschale errechnet sich aus der durchschnittlichen Zahl von Betreuungstagen. Die Betriebsferien und Feiertage wurden dabei bereits berücksichtigt. Zusätzliche Tage werden separat in Rechnung gestellt. Bei Ferien, Krankheit, Unfall etc. wird keine Reduktion gewährt. Die Tage können nicht kompensiert werden.

 

Depot: Bei Vertragsabschluss ist ein Depot in der Höhe eines voraussichtlichen monatlichen Betreuungsbetrages zu bezahlen. Das Depot ist unverzinslich und wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrages mit allen fälligen Restforderungen verrechnet.

 

Aufnahmekriterien: Wir können leider keine Kinder mit Behinderung oder chronischen Krankheiten aufnehmen, da wir kein speziell dafür ausgebildetes Personal haben.

Die Versicherungen: Die Kinderkrippe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung und der Privathaftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Bei Schäden, die das Kind während seines Aufenthaltes in der Kinderkrippe verursacht oder bei Verlust von persönlichen Wertgegenständen haften die Eltern. Die Kinderkrippe übernimmt keine Haftung.

Krankheit / Unfall: Kranke Kinder dürfen nicht in die Krippe gebracht werden und die Krippenleitung ist rechtzeitig zu informieren. Bei Fieber und Krankheit dürfen die Mitarbeiterinnen die Annahme des Kindes verweigern. Erkrankt das Kind im Verlauf des Betreuungstages, werden die Eltern benachrichtigt und das Kind ist schnellstmöglich abzuholen. Ansteckende Krankheiten in der Familie sind der Krippenleitung unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer schwereren Erkrankung oder bei einem Unfall sind die Betreuungspersonen berechtigt, das Kind sofort in fachärztliche Behandlung zu geben und die Eltern schnellstmöglich zu informieren. Die entstehenden Kosten tragen die Eltern.

 

Allergien oder sonstige Empfindlichkeiten müssen der Krippenleitung schriftlich mitgeteilt werden. Die Eltern müssen während der Betreuungszeit telefonisch erreichbar sein. Ist dies nicht möglich, muss eine Drittperson erreichbar sein.

Die Kündigung: Der Betreuungsvertrag kann beidseitig mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden.

Besonderheiten:

  • Damit die Kinder jederzeit die Natur entdecken können, werden die Eltern gebeten, die Kinder wettergerecht anzuziehen.
  •  Säuglinge werden in Absprache mit den Eltern an feste Nahrung gewöhnt.
  •  Wird ein Kind von Drittpersonen abgeholt, muss das Team der Kinderkrippe vorgängig informiert werden. Die Drittperson weist einen Ausweis vor.
  •  Wir sind nicht eingerichtet, kranke Kinder zu betreuen. Die Eltern werden gebeten, ihr Kind nicht in der Krippe zu bringen, wenn es Fieber oder eine ansteckende Krankheit hat. Andernfalls sind wir berechtigt, die Eltern aufzufordern, ihr Kind abzuholen.
  •  Bei Fernbleiben des Kindes müssen uns die Eltern bis um 9:00 Uhr informieren.

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